Wissenswertes
Woher kommen Energiegemeinschaften?
Die Hintergründe, die zur Ermöglichung von Energiegemeinschaften führten, sind so vielfältig wie die Möglichkeiten, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben. Kurz: Es geht um die Beschleunigung der Energiewende. Die Basis legte das Clean Energy Package for all Europeans (CEP) der Europäischen Union aus dem Jahr 2019.
Energiegemeinschaften: Ein Blick nach Europa
In einer Reihe von Mitgliedstaaten ist die Umsetzung in nationales Recht im Gang. Die Umsetzung ist in Ländern wie Portugal, Spanien, Italien und Frankreich relativ weit vorangeschritten (Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften). In einigen europäischen Ländern, wie Deutschland und Dänemark, waren und sind Bürgerenergieprojekte eine treibende Kraft für die Energiewende.
FAQs
Die Haftung des Vereinsorgans setzt voraus, dass es die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters“ missachtet hat. Bei Einhaltung dieser Sorgfalt gibt es von vornherein keine Haftung gegenüber dem Verein. Wenn das Vereinsorgan darüber hinaus unentgeltlich tätig war, haftet es dem Verein grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (das heißt, wenn ihm eine gravierende Pflichtenverletzung vorgeworfen werden kann).
Bei privaten Energiegemeinschaften werden zum Teil geringere Strommengen geteilt als bei EGs mit Gemeinden oder Unternehmen. Insofern ist es völlig in Ordnung, wenn man maximal quartalsweise abrechnet.
Es ist ratsam, einen Steuerexperten zu kontaktieren. Private Energiegemeinschaften können oft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind damit umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG ist. Die Energiegemeinschaft verrechnet daher die Nettopreise.
Prinzipiell sollten sich die Tarife nicht an den „externen“ Tarifen fürs Einspeisen und Kaufen von Strom orientieren. Das birgt das Risiko, dass Mitglieder sich für Ein und Austritt rein an finanziellen Vorteilen orientieren. Der Ansatz über einen längeren Zeitraum stabile Tarife zu bieten, zahlt sich aus. Viele Mitglieder legen weniger Wert auf finanzielle Vorteile als auf mehr Unabhängigkeit von externen Stromquellen. Wenige Cent/kWh Unterschied zwischen Einspeise und Verbrauchstarif sichern das Vereinskonto und man kann kleinere Administrationsausgaben abbilden.
Nein, weder für den Zukauf von Strom noch für das Einspeisen von Strom. Die bestehenden Verträge bleiben also unverändert.
Prinzipiell ja, sofern diese eine eigene Rechtpersönlichkeit sind. Falls die Zweigniederlassungen nicht im Einzugsgebiet der gleichen Trafostation oder des gleichen Umspannwerks liegen, kann man eine Bürgerenergiegemeinschaft gründen. Man spart zwar kein Netznutzungsentgelt, kann aber seine Tarife dennoch selbst bestimmen.
Prinzipiell ja, sofern dabei auch die die Aspekte des ElWOG und EAG (ErneuerbarenAusbauGesetz) berücksichtigt werden. Ein Beispiel dazu ist die Frage, ob der Hauptzweck der Tätigkeit der gewählten Organisationsform in der Förderung der Mitglieder und nicht im finanziellen Gewinn liegt.
Man sollte dabei tatsächlich am besten mit dem Steuerberater sprechen, welche Auswirkungen das Teilen des Stroms mit Mitarbeitern hat.
Auch hier gibt es nicht die eine richtige Antwort. Ein kleiner Rahmen zu Beginn ist einfacher um durch die Lernkurve bei Abrechnung und Administration zu gehen. Aber auch Starts mit mehreren Teilnehmern gelingen sehr gut. Hier sollte man dann schon überlegen mit erfahrenen externen Partnern bei Abrechnung und Administration zu arbeiten
Das hängt davon ab, was man mit der EG erreichen möchte. Grundsätzlich beschränkt man sich mit einer lokalen EEG nur auf den Einzugsbereich einer Trafostation. Das kann rasch unpassend werden, wenn man mit anderen Unternehmern arbeiten möchte oder Strom mit Gemeindebürgern teilen möchte. In einer Bürgerenergiegemeinschaft kann man den Strom ab dem 1.10.2024 in ganz Österreich teilen, über die Einzugsgebiete der Netzbetreiber hinweg.
Das kann eine Privatperson sein, ein Gemeindeverband, an dem die Gemeinde teilnimmt, ein Verein, bei dem der Zählpunkt nicht der Gemeinde gehört oder auch eine KMU.
Das kann nicht verallgemeinert werden. Einen Verein kann man sehr rasch gründen und es fallen kaum Kosten bei der Gründung und im Betrieb an. Bei einer GmbH müssen Themen „nicht gewinnorientiert“ untergebracht werden. Das kann kompliziert werden. Bei der Gründung über eine Genossenschaft kann ein Revisionsverband sehr gut unterstützen.
Wenn man zügig an den wichtigen Entscheidungen arbeitet, kann man in ca. 4 Monaten die Energiegemeinschaft aktvieren.
Es ist ratsam, wenn man einen Steuerexperten kontaktiert, der Expertise in der Arbeit mit Gemeinden und auch mit Energiegemeinschaften hat. Auch die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften kann, wie in sehr vielen anderen Bereichen auch, sehr gute Hilfestellung bieten.