Prinzipiell ja, sofern diese eine eigene Rechtpersönlichkeit sind. Falls die Zweigniederlassungen nicht im Einzugsgebiet der gleichen Trafostation oder des gleichen Umspannwerks liegen, kann man eine Bürgerenergiegemeinschaft gründen. Man spart zwar kein Netznutzungsentgelt, kann aber seine Tarife dennoch selbst bestimmen.