Das hängt davon ab, was man mit der EG erreichen möchte. Grundsätzlich beschränkt man sich mit einer lokalen EEG nur auf den Einzugsbereich einer Trafostation. Das kann rasch unpassend werden, wenn man mit anderen Unternehmern arbeiten möchte oder Strom mit Gemeindebürgern teilen möchte. In einer Bürgerenergiegemeinschaft kann man den Strom ab dem 1.10.2024 in ganz Österreich teilen, über die Einzugsgebiete der Netzbetreiber hinweg.