Vorteile einer Energiegemeinschaft für Unternehmen
Unsere Plattform für Abrechnung und Administration
Bewährt
In unserem System werden Abrechnungen, Stammdaten und Dokumente sowohl für die Energiegemeinschaft als Ganzes als auch für jeden individuellen Teilnehmer effizient verwaltet.
Unkompliziert
Die Navigation ist nutzerfreundlich und unkompliziert gestaltet, sowohl für Mitglieder als auch für Administratoren.
Übersichtlich und einfach
Hier findet ihr alles, was für die Kommunikation innerhalb der Energiegemeinschaft, die Archivierung von Dokumenten, Abrechnungen und Abstimmungen erforderlich ist, auf einfache und unkomplizierte Weise.
Wichtig für Unternehmen
Die passende Form der Energiegemeinschaft
Wir sprechen mit Euch über Ziele sowie rechtliche Möglichkeiten und Restriktionen. Im Anschluss suchen wir eine passende Lösung, die es sicher gibt.
Gründungspartner und Mitglieder
Man braucht Teilnehmer, die zu einem passen hinsichtlich Anlagen, Verbrauch und Einspeisung. Wir zeigen Euch, was ihr beachten müsst und welche Möglichkeiten Ihr habt.
Der Aufwand
Wir finden mit Euch eine Lösung für ein optimales Zeitinvestment in Gründung und Verwaltung der Energiegemeinschaft. Darüber hinaus zeigen wir Euch unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten.
Die Rechtsform
Bei der Frage nach der Rechtsform als Träger der EG werden bei Unternehmern andere Schwerpunkte gesetzt als bei Privaten oder Gemeinden. Wir helfen bei Vor- und Nachteilen.
Frequently Asked Questions
Prinzipiell ja, sofern diese eine eigene Rechtpersönlichkeit sind. Falls die Zweigniederlassungen nicht im Einzugsgebiet der gleichen Trafostation oder des gleichen Umspannwerks liegen, kann man eine Bürgerenergiegemeinschaft gründen. Man spart zwar kein Netznutzungsentgelt, kann aber seine Tarife dennoch selbst bestimmen.
Prinzipiell ja, sofern dabei auch die die Aspekte des ElWOG und EAG (ErneuerbarenAusbauGesetz) berücksichtigt werden. Ein Beispiel dazu ist die Frage, ob der Hauptzweck der Tätigkeit der gewählten Organisationsform in der Förderung der Mitglieder und nicht im finanziellen Gewinn liegt.
Man sollte dabei tatsächlich am besten mit dem Steuerberater sprechen, welche Auswirkungen das Teilen des Stroms mit Mitarbeitern hat.
Das hängt davon ab, was man mit der EG erreichen möchte. Grundsätzlich beschränkt man sich mit einer lokalen EEG nur auf den Einzugsbereich einer Trafostation. Das kann rasch unpassend werden, wenn man mit anderen Unternehmern arbeiten möchte oder Strom mit Gemeindebürgern teilen möchte. In einer Bürgerenergiegemeinschaft kann man den Strom ab dem 1.10.2024 in ganz Österreich teilen, über die Einzugsgebiete der Netzbetreiber hinweg.