Als Unternehmen spart ihr Stromkosten, Abgaben und Steuern und optimiert Einkünfte aus dem Einspeisen von Strom.
Ihr findet Einspeiser, deren Anlagen Strom liefern können, wenn ihr gerade selber viel davon braucht.
Wir bieten eine bewährte Lösung, mit der ihr Abrechnung und Administration korrekt und mit minimalem Aufwand umsetzen könnt.
Ein erster Einblick
In unserem System werden Abrechnungen, Stammdaten und Dokumente sowohl für die Energiegemeinschaft als Ganzes als auch für jeden individuellen Teilnehmer effizient verwaltet.
Die Navigation ist nutzerfreundlich und unkompliziert gestaltet, sowohl für Mitglieder als auch für Administratoren. Ein Administrator kann auch mehrere EGs betreuen.
Hier findet ihr alles, was für die Kommunikation innerhalb der Energiegemeinschaft, die Archivierung von Dokumenten, Abrechnungen und Abstimmungen erforderlich ist, auf einfache und unkomplizierte Weise.
Wichtig für Unternehmen
Gemeinsam erarbeiten wir klare Ziele und prüfen alle rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Restriktionen. Basierend auf diesen Informationen entwickeln wir einen Fahrplan, der euren Anforderungen entspricht und sich effektiv umsetzen lässt. Wir finden die optimale Variante, die euch sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch langfristig Vorteile bringt.
Wir unterstützen euch dabei, eine Lösung zu finden, die euer Zeitinvestment für Gründung und Verwaltung der Energiegemeinschaft optimal gestaltet. Zusätzlich beraten wir euch zu verschiedenen Abrechnungsmodellen, damit der laufende Betrieb effizient und transparent bleibt. So sorgt ihr für eine reibungslose und unkomplizierte Organisation.
Für eine erfolgreiche Energiegemeinschaft braucht ihr Teilnehmer, deren Anlagen, Verbrauch und Einspeisung zu euren Bedürfnissen passen. Wir helfen euch dabei, die richtigen Partner zu finden und zeigen euch, was dabei wichtig ist.
Bei der Wahl der Rechtsform einer Energiegemeinschaft müssen Unternehmer andere Schwerpunkte setzen als Privatpersonen oder Gemeinden. Wir unterstützen euch dabei, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen zu verstehen und die passende Rechtsform für eure individuellen Bedürfnisse zu finden. So könnt ihr sicherstellen, dass eure Energiegemeinschaft rechtlich und wirtschaftlich optimal aufgestellt ist.
FAQ
Prinzipiell ja, sofern diese eine eigene Rechtspersönlichkeit sind. Falls die Zweigniederlassungen nicht im Einzugsgebiet der gleichen Trafostation oder des gleichen Umspannwerks liegen, kann man eine Bürgerenergiegemeinschaft gründen. Man spart zwar kein Netznutzungsentgelt, kann aber seine Tarife dennoch selbst bestimmen.
Prinzipiell ja, sofern dabei auch die die Aspekte des ElWOG und EAG (ErneuerbarenAusbauGesetz) berücksichtigt werden. Ein Beispiel dazu ist die Frage, ob der Hauptzweck der Tätigkeit der gewählten Organisationsform in der Förderung der Mitglieder und nicht im finanziellen Gewinn liegt.
In diesem Fall raten wir dazu, mit dem Steuerberater besprechen, welche Auswirkungen das Teilen des Stroms mit Mitarbeitern hat.
Das hängt davon ab, was man mit der EG erreichen möchte. Grundsätzlich beschränkt man sich mit einer lokalen EEG nur auf den Einzugsbereich einer Trafostation. Das kann rasch unpassend werden, wenn man mit anderen Unternehmern arbeiten möchte oder Strom mit Gemeindebürgern teilen möchte. In einer Bürgerenergiegemeinschaft kann man Strom seit dem 1.10.2024 in ganz Österreich teilen, über die Einzugsgebiete der Netzbetreiber hinweg.
Alle Rechte vorbehalten