Vorteile für Privatpersonen
Unsere Plattform für Abrechnung und Administration
Die Plattform
Unsere Plattform verwaltet Abrechnungen, Stammdaten und Dokumente sowohl für die Energiegemeinschaft als Ganzes als auch für jeden individuellen Teilnehmer.
Unkompliziert
Die Navigation ist sowohl für Mitglieder als auch für Administratoren benutzerfreundlich gestaltet und einfach zu handhaben.
Übersichtlich und einfach
Hier findet ihr alles, was ihr für die Kommunikation innerhalb der Energiegemeinschaft, die Speicherung von Dokumenten, Abrechnungen und Abstimmungen benötigt – mühelos und einfach .
Wissenswertes
Ziele bei der Gründung einer EG
Wieso möchte man eine EG gründen? Die Antwort ist wichtig, weil man für seine Ziele Gleichgesinnte finden sollte. Kein Ziel ist schlecht, aber einige passen nicht so recht zusammen.
Und jetzt?
Gemeinden setzen viele Projekte um, Unternehmer genauso. Aber wie startet man als Privater eine Energiegemeinschaft? Es ist sinnvoll sich Erfahrung und Rat zu holen, vor allem bei den ersten Schritten.
Wir helfen Euch dabei.
Der Wissensstand
Es ist wichtig alle Pioniere auf den gleichen Wissensstand zu bringen. (Stichworte gefällig? Viertelstundenwerte, Überschusseinspeiser, Netzzugangsvertrag usw..) Wir stehen Euch mit unserer Expertise zur Seite.
Aufwand und Verantwortung
Es gibt meist welche, die bereit sind Zeit in die Gründung zu investieren. Bei Themen wie Verantwortung oder Haftung kann es schwieriger werden, weil es dazu oft an Wissen fehlt. Beratung bringt Klarheit und Sicherheit.
Abrechnung und Administration
Im kleineren Rahmen mit einigen Zählpunkten ist das ein überschaubares Thema. Wenn ihr wachsen möchtet, bieten wir Euch Hilfe, damit Ihr nicht den Überblick verliert.
Frequently Asked Questions
Die Haftung des Vereinsorgans setzt voraus, dass es die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters“ missachtet hat. Bei Einhaltung dieser Sorgfalt gibt es von vornherein keine Haftung gegenüber dem Verein. Wenn das Vereinsorgan darüber hinaus unentgeltlich tätig war, haftet es dem Verein grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (das heißt, wenn ihm eine gravierende Pflichtenverletzung vorgeworfen werden kann).
Bei privaten Energiegemeinschaften werden zum Teil geringere Strommengen geteilt als bei EGs mit Gemeinden oder Unternehmen. Insofern ist es völlig in Ordnung, wenn man maximal quartalsweise abrechnet.
Es ist ratsam, einen Steuerexperten zu kontaktieren. Private Energiegemeinschaften können oft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und sind damit umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG ist. Die Energiegemeinschaft verrechnet daher die Nettopreise.
Prinzipiell sollten sich die Tarife nicht an den „externen“ Tarifen fürs Einspeisen und Kaufen von Strom orientieren. Das birgt das Risiko, dass Mitglieder sich für Ein und Austritt rein an finanziellen Vorteilen orientieren. Der Ansatz über einen längeren Zeitraum stabile Tarife zu bieten, zahlt sich aus. Viele Mitglieder legen weniger Wert auf finanzielle Vorteile als auf mehr Unabhängigkeit von externen Stromquellen. Wenige Cent/kWh Unterschied zwischen Einspeise und Verbrauchstarif sichern das Vereinskonto und man kann kleinere Administrationsausgaben abbilden.
Nein, weder für den Zukauf von Strom noch für das Einspeisen von Strom. Die bestehenden Verträge bleiben also unverändert.